Rechtsprechung
BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 519
Papierfundstellen
- VersR 1976, 441
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - …
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -). - BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65
Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten …
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -). - BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein …
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -). - BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72
Inhalt einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).