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   BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75   

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https://dejure.org/1975,5674
BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75 (https://dejure.org/1975,5674)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1975 - VII ZB 12/75 (https://dejure.org/1975,5674)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1975 - VII ZB 12/75 (https://dejure.org/1975,5674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1976, 441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74

    Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme -

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
    Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
    Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
    Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).
  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 218/72

    Inhalt einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZB 12/75
    Der Rechtsmittelkläger muß, insbesondere wenn er keine neuen Tatsachen vorträgt, zu erkennen geben, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils er angreift und aus welchen Gründen er sie für unrichtig hält; deshalb reichen bloß formelhafte Bezugnahmen auf das erstinstanzliche Vorbringen für eine ordnungsmäßige Berufungsbegründung grundsätzlich nicht aus (vgl. u.a. BGH NJW 1959, 885; 1968, 396; 1971, 807; 1975, 1032; Senatsurteil vom 7. November 1974 - VII ZR 218/72 -).
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